Elektronische Kassensysteme bis 31. Juli melden
Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme einheitlich an die Finanzverwaltung zu melden. Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.