Berufszugang im Güterkraftverkehr
Sie planen eine Existenzgründung im Transportgewerbe oder möchten Verkehrsleiter in einem Güterkraftverkehrsunternehmen werden? - Wer als Unternehmer Transporte für andere durchführt - also gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt - und dabei Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) einsetzt, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Diese Erlaubnispflicht ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist und als Verkehrsleiter gegenüber der Genehmigungsbehörde benannt werden kann.
Termine
Die nächste Prüfung findet am 18.02. (schriftl. Teile) und 26.02.2025 (mündl. Teil) statt.
Online-Anmeldung
Bitte beachten: Anmeldungen sind nur für Teilnehmer mit Wohnsitz im Bezirk der IHK Arnsberg möglich.