Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Die Regionalplanung der Bezirksregierung Arnsberg hat ein informelles Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis erarbeitet. Dies geschah unter Mitwirkung der IHK Arnsberg und der zuständigen Handwerkskammern.

Dieses Konzept bietet einen Blick auf künftig nutzbare Flächenpotenziale für Gewerbe und Industrie. Ziel ist die Identifikation von geeigneten Flächen für eine mögliche Festlegung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Regionalplan Arnsberg.

Gesamträumliche Untersuchung

Die Bezirksregierung hat dabei die Gesamtregion in einem mehrstufigen Verfahren betrachtet. Dabei hat sie Gebiete bestimmter Nutzungen zunächst von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Das sind zum Beispiel Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsbereiche, hochwertige Waldflächen, Kurgebiete und Windkraft-Konzentrationszonen. Ebenfalls wurden tatsächlich vorhandene Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgeschlossen.

Rund 50% der Gesamtfläche des Kreises Soest und Hochsauerlandkreis fielen damit bereits raus. Die verbleibenden Flächen hat die Bezirksregierung hinsichtlich weiterer Nutzungskonflikte (Wald, Biotope, Erholungsgebiete, hochwertige Böden u. a.) und deren Intensität untersucht.

Nach Ausschluss weiterer Gebiete von höherer Konfliktdichte blieben so 80 über die Region verteilte Potenzialflächen übrig. Eine Einzelfallbewertung nach landesplanerischen Grundsätzen führte zur weiteren Reduzierung auf 32 gut geeignete Bereiche. Das Resultat sind 500 ha, die für die gesamte Region als potenzielle Bereiche für die gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) zur Verfügung stehen. Nach Festlegung im Regionalplan Arnsberg können dort bedarfsgerecht neue Gewerbeflächen entwickelt werden.


Räumliche Verteilung der Potenziale

Aus der Potenzialflächenanalyse geht hervor, dass im Kreis Soest entlang des Hellwegs noch einige alternative Entwicklungsperspektiven existieren. Die in diesem Gebiet identifizierten Flächen werden im Rahmen der Einzelfallbetrachtung mehrheitlich als „grundsätzlich geeignet“ oder „in veränderter Abgrenzung ggf. geeignet“ bewertet.

In topographisch bewegten Gebieten, in denen sich verschiedene Nutzungen wie Wohnen, Verkehr und Natur in Tallagen konzentrieren, gibt es nur noch wenige Entwicklungsperspektiven. Dies betrifft vor allem Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis. In einigen Kommunen konnten sogar gar keine Potenzialflächen identifiziert werden, die für eine großflächige, gewerblich-industrielle Flächenentwicklung geeignet sind.


Erfordernis der interkommunalen Zusammenarbeit

Als ein inhaltliches Ergebnis konstatiert die Bezirksregierung, dass zunehmend das Erfordernis zur interkommunalen Zusammenarbeit besteht. Diese Zusammenarbeit dürfe nicht mehr nur zwischen zwei Kommunen forciert werden. Eine kommunale Zusammenarbeit in größeren Wirtschaftsräumen sei erforderlich.


Erfordernis einer gezielten Nutzung

Die Regionalplanung resümiert, dass GIB häufig mit wohnverträglichem und nicht störendem Gewerbe besetzt sind. Das führe zu einem Flächenverlust für (stark) emittierende gewerbliche und industrielle Nutzungen. Daher sollten Regionalplanung und kommunale Bauleitplanung künftig stärker bauplanungsrechtliche Instrumente zur gezielten Nutzung der GIB einsetzen.


Erfordernis eines sparsamen Umgangs

Eine weitere Schlussfolgerung des Konzeptes ist die flächensparsame Entwicklung gewerblicher und industrieller Bauflächen. Diese würden z. B. durch eingeschossige Bauweise oder erhebliche Flächeninanspruchnahme für den ruhenden Verkehr vielfach nicht optimal genutzt. Auch hier müssen die bauplanungsrechtlichen Instrumente ausgeschöpft werden.

 

Das informelle Gewerbe- und Industrieflächenkonzept hat zwar keine Rechtswirksamkeit, wird aber bei allen Neuplanungen von raumordnerischer Relevanz als Beurteilungsmaßstab herangezogen.


Stand Februar 2023

Weiterführende Links

Informelles Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Bezirksregierung Arnsberg

Regionalplan Arnsberg für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Regionalplanung bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde